Gute Rechtsberatung kostet Geld.

Schlechte oder gar keine Rechtsberatung kostet meist mehr!

Grundsätzlich berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren daher immer nach dem Gesetz, dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgebend ist dabei in den meisten Fällen der so genannte Streitwert oder Gegenstandswert. Wenn Sie beispielsweise eine Forderung in einer bestimmten Höhe geltend machen wollen, so stellt die Höhe der Forderung den Streitwert dar.

Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für die Vertretung geltend machen kann, lassen sich dann einfach einer Tabelle entnehmen, die für alle Rechtsanwälte verbindlich ist.

Daneben ist es auch möglich, Pauschalhonorare oder Stundensätze zu vereinbaren. Der üblicherweise von mir geforderte Stundensatz beträgt Je nach Fall zwischen 150 und 230 EUR.

Wenn Sie Fragen bezüglich der auf Sie zukommenden Kosten haben, scheuen Sie sich nicht, mich zu fragen! Für mich ist es selbstverständlich, dass ich Sie zunächst vollumfänglich über die Kosten berate, bevor Ihnen tatsächlich irgendwelche Kosten entstehen.